E-Rechnung

Bei der neuen elektronischen Rechnung handelt es sich nicht mehr um eine einfache Rechnung, die in der Regel als PDF-Datei im Anhang einer E-Mail versendet wird.

Die ab 2025 gültige E-Rechnung muss gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, dass eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Die Formate XRechnung und ZuGFeRD erfüllen diese Anforderungen. PDF-Rechnungen und Rechnungen in Papierform gelten ab 2025 als „sonstige Rechnungen“.

Eine Rechnung, die als PDF per E-Mail versendet wird, gilt nicht als E-Rechnung

 

Ab 01.01.2025

Empfang von E Rechnung:
Jedes Unternehmen in B2B muss E Rechnungen empfangen können

Versand von E Rechnungen:
Jedes Unternahmen, aber mit Übergangsregelungen

Betroffen:
Steuerpflichtige B2B Rechnungen in Inland (Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise)

 

Überblick: E-Rechnung in DMS
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